Zusammenfassung Projektstand:
Tatsächlich ist, abgesehen von dem Aufstellungsbeschluss in den letzten 3 Jahren nichts weiter passiert. Es wurden seitens der Gemeinde weder irgendwelche Gutachter beauftragt noch ernsthafte Verhandlungen geführt. Es existieren ebenfalls, zu welchem Gebiet auch immer, keinerlei eigene Planungsdaten.
Thema "Alternativer Standort"
Meine Fragen zum Alternativstandort wurden, begründet mit der „Geheimhaltung“ (die Info über den Alternativstandort
stammt von einer anonymen Quelle), nicht beantwortet. Lediglich, dass das Vorgehen durch den Gemeinderat legitimiert
ist, wurde angemerkt.
Wolfgang Büsch (Grüne) erklärte, dass ein Projekt dieser Größe Zeit braucht. Ob 3 bis 6 Jahre dafür genug sind und ob es sinnvoll ist,
jetzt einen alternativen Standort ins Gespräch zu bringen, um quasi noch mal von vorne anzufangen, mag jeder selber beurteilen.
Fakt ist, das Gymnasium muss im Schuljahr 2027/28 in Betrieb gehen.
Beteiligung der Bürger
Meine Frage an die Bürgermeisterin, was Sie denkt, was die Sauerlacher bezüglich des Gymnasiums
umtreibt, wurde wie folgt beantwortet: „Dass da so ein großes Gebiet umgegraben wird“ und „dass da
über Jahrzehnte (?) Kräne stehen".
So weit der Stand der Dinge
Randthemen
Von Frau Bogner und Herrn Lederer (UBV) wurde mir vorgeworfen, für das Projekt von der CSU bezahlt zu werden,
weil ich 2020 deren Homepage für den Wahlkampf gestaltet habe.
Nein, ich werde von niemandem für das Projekt bezahlt. Inwieweit das ein Argument für die
jahrelange Untätigkeit in Sachen Gymnasium ist, ist mir schleierhaft.
In Sachen Abmahnung: Am 16.01.2023 drohte mir unsere Bürgermeisterin im Namen der Eigentümer (mutmaßlich des Alternativstandortes) mit einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen den Datenschutz (Lage und Größe des Grundstückes). Diesbezüglich gibt es noch keine weitere Entwicklung.
Immerhin hat Frau Bogner gemeint, dass sie sich mit dem Eigentümer des ursprünglichen Gebietes in Verbindung setzen wird bzw.
Verhandlungen beginnt. Mal sehen, ob das passiert und ob es die Sache voranbringt.
Ich werde in der nächsten Gemeinderatssitzung am 28.02.2023 erneut nach dem Stand der Dinge fragen und euch berichten.
Exkurs Konnexitätsmittel
Was sind Konnexitätsmittel?
„Der Freistaat Bayern ist verpflichtet für Maßnahmen, welche er zu verantworten hat und den Kommunen finanzielle Leistungen abverlangt, die Kommunen finanziell zu unterstützen (Konnexitätsprinzip).
Die Wiedereinführung des G9 ist genau so eine Maßnahme.
Der Freistaat Bayern muss also für Gymnasien neben den üblichen Förderungen einen zusätzlichen Beitrag leisten.
Dem Landkreis München stehen dafür ca. 75 Mio. zur Verfügung. Auf das Gymnasium Sauerlach würden etwa 7 – 8 Mio.
entfallen evtl. auch etwas mehr.
Förderungsvoraussetzung ist grundsätzlich eine Inbetriebnahme der Schule zum Schuljahr 2027/2028.
Auch wenn die Gemeinde nun die Pläne aus dem ursprünglichen Gebiet übernimmt, wird das knapp.
In manchen Fällen gibt es, unter bestimmten Voraussetzungen, wegen der Verzögerungen durch Corona, Lieferketten usw.
die Möglichkeit, das Gymnasium auch später in Betrieb zu nehmen (ca. 1 bis max. 2 Jahre).
Die Voraussetzungen dafür sind:
1. Eine gestartete Bauleitplanung
2. Exakte Pläne der Schule (Architekt, Bauplaner) inkl. Erschließung bis Mitte 2023 (also in 5 Monaten).
Das ist insoweit plausibel, da sämtliche Förderungen vom Freistaat Bayern für die
Versorgung der Schüler wegen der zu erwartenden Mehrbelastung, bis 2028/2029 befristet sind.
(Quelle: BayMBl. Nr. 524)
Kann das bis Mitte des Jahres funktionieren? Die Gemeinde prüft derzeit (einen) alternativen Standort (Das Exil-Gymnasium, wurde meinen Informationen nach von der Regierung von Oberbayern aktuell schon mal nicht genehmigt. Grund war meinen Informationen nach das Anbindungsgebot an die Ortschaft. Es wird, soweit ich weiß, eine Verschiebung der Schule bzw. der Baufläche des Exil-Gymnasiums zur Wohnbebauung (parallel zur Mozartstrasse) hin versucht. Mehr dazu später).
Allein die EU-weite Ausschreibung, um einen Architekten für die Schule auf dem neuen Standort zu finden (da ist noch nichts geplant) dauert. Zunächst muss ein Steuerungsbüro engagiert werden. Dieses Steuerungsbüro organisiert einen Architektenwettbewerb. Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, ein Büro den Zuschlag erhält und dann eine Planung vorliegt, dauert es sicher es länger als 1 Jahr. Die Kosten für dieses Verfahren betragen circa 500 000 €.
Die Prüfung der Gemeinde eines alternativen Standortes, zum jetzigen Zeitpunkt, gefährdet für die Gemeinde Sauerlach und die umliegenden Gemeinden (bzw. Mitgliedsgemeinden im Zweckverband) knapp 10 Mio. Millionen Euro Konnexitätsmittel. (Jede Gemeinde muss anteilig der in der jeweiligen Gemeinde wohnenden Schüler, welche das Gymnasium besuchen, bezahlen)?
Ich gehe davon aus, dass die Gemeindeverwaltung bzw. unsere Bürgermeisterin genauestens
über diese Fristen informiert ist.
Über die Dauer der Planungen und den schon existierenden Zeitdruck, hat der Architekt der Gemeinde in der Sitzung
am 18.10.2022 die Bürgermeisterin und den Gemeinderat informiert.
Bedenke immer: Es waren bereits 3 - 4 Jahre zeit um alles zu planen und Alternativen gegeneinander abzuwägen.
Das ursprünglich geplante Exil-Gymnasium wurde wegen der fehlenden Nähe zum Ortsrand nicht genehmigt. Jetzt plant die Gemeinde wohl eine Verlegung oder Erweiterung bis zur Wohnbebauung an der Mozartstrasse.
Natürlich ist nicht gesagt, dass der Standort dann genehmigt wird. Im Gegenteil. Er liegt nach wie vor verkehrs- und planungstechnisch sehr
schlecht. Warum also dort ein Gymnasium bauen?
Laut Gemeinde und einigen Gemeinderäten ist der Grund, dass das Gymnasium angeblich ohne weitere Wohn- oder Zweckbebauung,
wie das im ursprünglichen Gebiet der Fall wäre, realisiert werden soll.
Voraussichtliche finanzielle Folgen:
Was sind nun die Vorteile auf dem ursprünglichen Gebiet?
Die gute Nachricht: Noch ist es nicht zu spät um die ursprünglichen Planungen voranzutreiben und unter anderem die ca.
10 Mio. Konnexitätsmittel abzurufen.
Das Gymnasium inkl. Grundstück würde hier nach dem PublicPrivatePartnership-Modell
entstehen.
Das bedeutet: Der Bau wird privat finanziert und dann vom Zweckverband per Mietkauf über die vereinbarten Jahre abgelöst.
Auch wenn die Gemeinde die Planungshoheit hat. Sie hat auch die Pflicht sorgsam mit den Finanzen umzugehen. 4 Jahre waren zeit einen Plan zu erarbeiten. 4 Jahre ist diesbezüglich nichts passiert. Ist die Gemeinde nun berechtigt kurzfristig das Gebiet zu ändern und so viel Geld aufs Spiel zu setzen?
Am nächsten Dienstag, den 14.02. um 19 Uhr in einer öffentlichen, außerordentlichen Gemeinderatssitzung findet
gemäß dem Antrag von der CSU eine Abstimmung über das Exil-Gymnasium statt. Ziel des Antrages ist es, die Planungen für das Exil-Gymnasium
zu beenden und, wie vor 18 Monaten beschlossen, den ursprünglichen Plan weiter zu verfolgen und zu forcieren.
Link zur Tagesordnung
Warum geht das uns ALLE etwas an? Egal ob PRO/CONTRA/MirEgal?
Prognostiziert bis 2025 ist ein Schuldenstand unserer Gemeinde von ca. 35 Mio. (inkl. der Beteiligung an der Realschule in Oberhaching).
Zur freien Verfügung stehen nach Abzug der Verpflichtungen und Verbindlichkeiten z.B. dieses Jahr, laut vorläufiger Haushaltsplanung, etwa 1,5 Mio.
Was hat das mit den Planungen auf dem alternativen Gebiet zu tun?
Die Planungen auf dem alternativen Gebiet (kein PPP-Modell, keine Konnexitätsmittel) sind für die Gemeinde vermutlich nicht finanzierbar.
Hinzu kommt die fehlende Abstimmung mit Landratsamt und Zweckverband:
Beworben hat sich die Gemeinde mit dem ursprünglichen Standort (nördl. der Ludwig-Bölkow-Straße).
Ob der Alternativstandort vom Zweckverband und dem Landkreis akzeptiert wird, ist unklar.
(Verkehrslage, Entfernung zum Bahnhof, Anbindung an die Ortschaft).
Mögliche Folgen:
Am Rande: Trotz eines Gemeinderatsbeschlusses vom 23.09.2014 vor jeder Gemeinderatssitzung eine Frageviertelstunde abzuhalten, wurde mir die Anmeldung mit der Begründung, das keine Frageviertelstunde vorgesehen ist, verwehrt.
Natürlich ist das nur mein Wissensstand. Fakt ist: bisher sind mir (ich glaube auch sonst niemandem) keine detaillierten und belastbaren Planungen bekannt die auf eine andere Entwicklung hindeuten. Ein "schaun mer mal dann sehn mer scho" reicht bei einem Risiko in dieser Größenordnung definitiv nicht aus.
Bedenke immer: Es waren bereits 3 - 4 Jahre zeit um alles zu planen und Alternativen gegeneinander abzuwägen.
Der Prozeß hat 2018 begonnen und Ende 2021 hat sich der Gemeinderat - fast einstimmig - für die Realisierung
des Projekte nördl. der Ludwig-Bölkow-Straße ausgesprochen. Seitdem planen (fast) alle Beteiligten mit diesem Gebiet.
Gestern war es so weit. In einer grotesken Sitzung wurde über
das Fortführen des alternativen Gebietes abgestimmt. Zu Anfang wurde
darüber abgestimmt, ob auch die BürgerInnen sprechen dürfen.
Grüne (Büsch, Horn, Haas, Spinnler, Einstimmig), UBV (Zimmermann, Maier, Lederer (Vorsitzender Musikschule Sauerlach), von Borries, Berthold)), SPD (Specker, Vorstandsvorstitzende VHS Sauerlach) und die Bürgermeisterin
verboten den BürgerInnen das Wort.
Nach diesem Ergebnis war es nicht weiter verwunderlich, das auch der Antrag der CSU von den oben genannten Gemeinderäten abgelehnt wurde.
Meiner Meinung nach war das Abstimmungsverhalten vorher abgesprochen.
Die Prüfung auf dem alternativen Gebiet geht also weiter.
Trotzdem gibt es viele interessante News.
Was jetzt schon feststeht:
Es wird auf dem alternativen Gebiet ebenfalls viel Wohnbebauung geben. Was Frau Bogner auch nicht verneint hat.
Überschlägt man die Fläche, wird vermutlich ähnlich viel wie auf dem ursprünglichen Gebiet bebaut.
Das absolut Unglaubwürdige und Groteske daran:
Auch auf dem ursprünglichen Gebiet (Östlich) hatte die Gemeinde dieselbe Option. Also den Grund für das Gymnasium per Erbpacht zu kaufen und dann selber zu bebauen. Auf den Kindergarten, das Sportlerheim und das Gewerbegebiet hat der Eigentümer nie bestanden ;-)
Aus Kostengründen wurden jedoch das PPP-Modell und die komplette Erschließung durch den Eigentümer gewählt.
Man muss sich langsam fragen, worum es den Damen und Herren wirklich geht!
* Es freut mich, dass wir so kompetentes Personal in unserem Bauamt haben. Da fragt man sich doch, warum nicht schon lange das ursprüngliche Gebiet beplant wurde (z. B. mit einem alternativen Vorschlag). Der Eigentümer hätte sich die enormen Kosten für das professionelle Planungsteam dann gespart ;-)
Herr Büsch hat ja oft genug moniert, dass alles in geheimen Sitzungen besprochen wird. Wir werden sehen was das wert ist.
Axel Horn merkt an, dass wenn wir überhaupt ein Gymnasium haben wollen (ich dachte, das steht schon fest?), dann nur mit entsprechenden Partnern. Was meint er damit? Von welchen Partnern spricht er? Es ist ihm auch zu viel 15 Hektar in so kurzer Zeit (4 Jahre waren Zeit) zu überplanen.
Thema Kommunikation mit anderen Beteiligten
Frau Bogner merkte an, dass noch keine Gespräche mit dem Zweckverband oder dem Kreistag wegen des alternativen Gebietes geführt wurden. Da sowohl der Zweckverband als auch der Kreistag mit im Boot sitzen, würde mich deren Meinung interessieren.
Thema Verhandlungen
Herr Zimmermann (UBV und 2. Bürgermeister) möchte das alternative Gebiet gerne als Verhandlungsgrundlage, um die Position der Gemeinde gegenüber dem Eigentümer des ursprünglichen Gebietes zu verbessern.
Thema Finanzen und Konnexitätsmitteln
Herr Büsch möchte eine langfristige Finanzierung des Gymnasiums (= Mehr Zinsen für den Eigentümer).
Die Konnexitätsmittel werden laut Bogner schon verlängert. Da sie noch nicht mit dem Zweckverband über das alternative Gebiet gesprochen hat, bezweifle ich, dass das eine gesicherte Information ist.
Herr Büsch fordert einen sorgfältigen Umgang mit den Finanzen damit es uns nicht so geht wie anderen Gemeinden (Oberhaching, Hohenbrunn, Brunnthal).
Sonstiges
Laut Frau Bogner kommt es halt hier und da vor, dass sich zufällig neue Möglichkeiten ergeben.
Die Antwort warum Sie seit 19 Monaten trotz Auftrag, untätig geblieben ist, blieb sie schuldig.
Die Gemeinde möchte in den nächsten Jahren auch weiter die Innenverdichtung des Ortes fördern. Keine Außenerweiterung. Abgesehen vom Alternativgebiet, da gibt es wohl eine Ausnahme? Warum?
Laut Herrn Büsch sind die sozialen Aspekte sehr wichtig. Wie sich das mit der Ablehnung von bezahlbaren Wohnungen versteht, keine Ahnung. Vermutlich geht es hier eher um das "Wo".
Büsch und Bogner merkten u. A. an, dass so viel Zuzug wesentlich mehr Arbeit für die Gemeinde bedeutet.
Vielleicht wird ja die Wohnbebauung auf dem alternativen Gebiet etwas weniger (Menschen, nicht Baufläche - z.B. nur lukrativere Doppelhaushälften und kein bezahlbarer Wohnraum, kein Kindergarten, kein Sportlerheim), damit unsere emsige Gemeinde nicht überbeschäftigt wird. Am 28.02. wissen wir mehr.
Natürlich handelt es sich bei allen Angaben nur darum, wie ich sie in der Sitzung verstanden habe. Sollte ich etwas falsch verstanden haben, bitte ich um Rückmeldung.
In der Sondersitzung des Gemeinderates am 14.02. wurden für die reguläre Sitzung des GR am 28.2. detaillierte Planungen für den Alternativstandort angekündigt. Natürlich gab es am 28. diese Informationen nicht, da alle Tagesordnungspunkte in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung verschoben wurden. Auf Antrag der CSU wurden dennoch ein paar Details am Ende der Sitzung genannt.
Währenddessen insistierten Herr Büsch und Herr Horn von den Grünen darauf, schnellstmöglich
in den nicht öffentlichen Teil zu wechseln, um keine weiteren Details nennen zu müssen.
Zitat Homepage Grüne: "Jedes gemeindliche Großprojekt verdient Transparenz und Ehrlichkeit!"
Haushalt:
Der Haushalt der Gemeinde wurde vorgestellt.
Fazit: Sauerlach ist de facto pleite und hat keinen Spielraum mehr für Investitionen.
Auch nicht für den Bau eines Kindergartens. 2025 wird es so knapp, dass die
Einnahmen die Ausgaben nur um ca. 100 000 € übersteigen. Berechneter Schuldenstand
für Ende 2025: 26,1 Mio. € (ohne die Beteiligung an der Realschule i. v. H. v. 16 Mio. | ohne die Kosten für das Gymnasium).
Für diverse Projekte sollen noch Grundstücke verhökert werden - dann ist Schluss.
Das ist das Ergebnis der 15-jährigen Bürgermeistertätigkeit von Frau Bogner.
Laut Frau Bogner hat der Architekt, Herr Weigl vom Architektenbüro G+M, grünes Licht gegeben.
Sowohl was den Standort als auch den Verkehr anbelangt. Da das Büro keine sichtbare Kompetenz in Sachen Schulplanung hat, wollte ich nachfragen.
Auch zu den Details der Verkehrsplanung. Wenig überraschend wurde ich aus Geheimhaltungsgründen zurückgewiesen.
Link zum Architekturbüro
Zu Anfang habe ich ein paar Fragen gestellt.
1. Laut meinen Informationen liegt ein Brief des Landrates vor, in dem er seine Besorgnis über das Verhalten der Gemeinde
Sauerlach zum Ausdruck bringt.
Frau Bogner streitet die Existenz eines solchen Briefes ab.
2. Am 1.12.2022 fand eine Sitzung des Zweckverbandes der staatlichen weiterführenden Schulen im südlichen Landkreis München ( Mitglieder: Oberhaching, Grünwald,
Straßlach, Brunnthal, Sauerlach + Landrat), statt (Das Protokoll dieser Sitzung kann man bei mir anfordern):
Frau Bogner "blamiert" die Gemeinde
Es wurden unter anderen 2 Themen besprochen:
"Die Verbandsversammlung beschließt, dass die Gemeinde Sauerlach bis Ende 1. QT 2023 schriftlich der Zweckverbandsverwaltung eine Ausschließlichkeitsbegründung für das
Schulgrundstück (ost) vorlegt. Zeitgleich ist seitens der Gemeinde Sauerlach das Bauleitverfahren einzuleiten." (Abstimmungsergebnis: 11:0)
2. Bogner sichert eine Planung des Gymnasiums bis 30.06. zu, um die Konnexitätsmittel zu erhalten.
Natürlich ist das nicht zu schaffen.
Am 20.12. hat Frau Bogner in der nicht öffentlichen Sitzung das Alternativgrundstück vorgestellt. Damit hat sie ihre Versprechen vom 1.12.
gebrochen.
Zwei wichtige Termine, an denen es unter anderem um das Gymnasium geht, stehen nächste Woche auf dem Zettel
Hintergrund:
In der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 28.02. hat Frau Bogner eine Sondersitzung für den 7.03. angekündigt.
Diese Sitzung hat Sie abgesagt und auf die nächste geplante Sitzung Ende des Monats
verwiesen. Viel Zeit, die mal wieder verloren geht.
Die CSU hat dann die Sondersitzung beantragt, da am 22.03. die nächste Sitzung des Zweckverbandes (Gymnasium) stattfindet.
In der letzten Sitzung am 01.12. (siehe News: Das Gruseln geht weiter) hat Frau Bogner, unter anderen, folgende Zusagen gemacht:
- Bis 31.03. legt die Gemeinde eine Ausschhließlichkeitsbegründung für den Standort Sauerlach-Ost vor und leitet
zeitgleich das Bauleitverfahren ein.
- Bis 30.06.2023 legt die Gemeinde dem Landratsamt München einen Entwurfsplan (detaillierter Schulplan) vor.
Beide Zusagen kann unsere Gemeinde nun nicht mehr erfüllen. In der Sitzung soll geklärt werden, wie damit umgegangen wird.
Allgemeine Fragen, die uns Sauerlacher derzeit umtreiben:
Thema 1: Gymnasium ohne Wohnbebauung
Die bisherigen Aussagen, dass es im Norden keine begleitende Wohnbebauung geben wird, basieren
einzig und allein auf der Aussage von Frau Bogner, sie hätte das so verhandelt
Scheitert das Gymnasium in Sauerlach bzw. gibt es noch eine Chance?
Diese Frage ist im Moment natürlich nicht serös zu beantworten. Bleibt es bei der Mehrheit gegen den Standort Ost,
stehen die Chance meiner Meinung nach sehr schlecht.
Diese und viele weitere Fragen/Punkte müssen beantwortet werden, bevor eine abschließende Aussage dazu getroffen werden kann:
Was können wir tun?
Im Moment können wir als Bürgerinnen und Bürger nur unseren Unmut über die Entwicklung an die Verantwortlichen (UBV und Grüne) adressieren.
Zu Beispiel bei der Bürgerversammlung, in den Gemeinderatssitzungen, oder direkt an die Gemeinderäte.
Die Möglichkeit ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen prüfe ich derzeit.
Die Frist für eine Entscheidung (Nord oder Ost) läuft am 22.03. ab.
Die Gemeinderäte haben Frau Bogner in der Sondersitzung angewiesen
bei der Zweckverbandssitzung am 22.03. um einen Aufschub bis zum 28.03. zu bitten,
da am 28.03. die finale Entscheidung über den Standort im Gemeinderat getroffen wird.
Was passiert, wenn am 28.03. doch nichts entschieden wird?
Kommt am 28.03. keine Entscheidung zustande, wird das Gymnasium wahrscheinlich scheitern.
Zeitachse: Da die Zweckverbandssitzung zeitlich VOR der Gemeinderatssitzung stattfindet, wurde nachgefragt,
ob die Entscheidung nicht vor der Sitzung feststehen muss. Frau Bogner verneinte das und versicherte:
"Bis zum 28.03. kann sich der Gemeinderat gefahrlos Zeit lassen".
Ob ihre Kollegen im Zweckverband das auch so sehen, wird sich zeigen.
Wir werden sehen, wie sich unsere Verantwortungsträger am 28.03. entscheiden. Stützen Sie Ihre Entscheidung auf Fakten, die bereits bekannt sind oder folgen Sie dem "Bauchgefühl" von Bogner, Zimmermann und Büsch.
Meine persönliche Meinung zu der Sitzung: Ich habe mich in Grund und Boden geschämt. Anscheinend sind die Interessen der Anwohner und unserer Partner den Damen und Herren völlig gleichgültig. Normalerweise hätte ich nach ein paar Minuten den Raum verlassen müssen.
Wie üblich handelt es sich bei allen Angaben nur darum, wie ich sie in der Sitzung verstanden habe und um entsprechende Rechercheergebnisse. Sollte ich etwas falsch verstanden haben, bitte ich um Rückmeldung.
Die Zweckverbandssitzung am 22.03. verlief weitgehend unspektakulär. Bogner versicherte, dass am 28.03. in der Gemeinderatssitzung die Entscheidung für einen Standort getroffen wird.
Wird dann auch entschieden?
Sowohl in der letzten Gemeinderatssitzung, als auch in der Zweckverbandssitzung wurde versichert, dass am 28.03. eine Entscheidung getroffen wird.
Aus der Zweckverbandssitzung vom 22.03.:
Es wurde nach der tatsächlichen Höhe der Konnexitätsmittel für Sauerlach gefragt:
Landrat Göbel merkte an, dass dazu keine seriöse Aussage getroffen werden kann.
Ca. 3 bis 6 Mio.
Des Weiteren wurde seitens des Zweckverbandes und des Landrates kommuniziert:
Die Konnexitätsmittel werden vermutlich auf andere Projekte übertragen (Erweiterung Gymnasium Höhenkirchen oder Unterhaching).
Landrat Göbel und der Zweckverbandsvorsitzende Stefan Schelle berichten weiter:
Egal wie es ausgeht. Ich hoffe am Dienstag wird nun eine Entscheidung getroffen und endlich mit der Umsetzung begonnen. Das wäre im Interesse unserer Kinder.
Unsere Kinder und deren Bildung sind unsere Zukunft und unser wichtigstes Kapital. Betrachtet man den Containerkindergarten, das schäbige "Jugendzentrum", die schlecht ausgestatteten und oft dreckigen Spielplätze und nun die Verzögerung beim Bau des Gymnasiums, scheint das den Verantwortlichen nichts zu bedeuten.
Wie geht es nun weiter?
Ich werde wie versprochen den Prozess begleiten und Euch regelmäßig über den Stand der Dinge informieren.
PS: Es wurde von Frau Bogner kommuniziert, dass der Eigentümer des Nord-Grundstückes nicht bereit ist, das Grundstück
nach Ablauf der Erbpachtzeit und etwaiger Optionen der Gemeinde zu übereignen.
Dies ist aber eine Grundvoraussetzung vom Landratsamt.
Bevor das Gebiet "Nord" ins Spiel gekommen ist, wurden bereits alle notwendigen Beschlüsse gefasst, um die erforderlichen Ingenieurbüros und Gutachter zu beauftragen.
Laut Frau Schaffert (Leiterin des Bauamtes) wurden ebenfalls alle dafür nötigen Angebote bis Dezember 2022 eingeholt. Die Aufträge könnten also vergeben werden.
Ein Steuerungsbüro, das ebenfalls beauftragt werden muss, regelt die Details des Gymnasiums von der Bauausführung (Raumbuch) bis hin zur Integration der Zuschüsse in ein PPP-Modell.
Es könnte nun schnell gehen, sodass womöglich die Konnexitätsmittel in Höhe von 3-6 Mio. Euro noch gesichert werden können. Im Optimalfall könnte schon Ende nächsten Jahres (!!) mit den Erdarbeiten (Schule, Kindergarten und Ärztehaus) begonnen werden.
Das liegt jetzt an der Gemeindeverwaltung.
Bisher ist noch nichts Wesentliches geschehen
Fast alle Angebote von den Ingenieurbüros für die nötigen Gutachten sind nun da.
Auf Nachfrage versicherte Frau Bogner, dass die Aufträge zeitnah vergeben werden.
Zum Ende der Sitzung hat die CSU noch nachgefragt, wie es mit den weiteren Plänen vom Architekten der Gemeinde aussieht (es sollten lt. Frau Bogner mehrere Vorschläge erstellt werden).
Frau Bogner versicherte, dass diese in Arbeit sind und im Laufe des Monats Mai in einer Sondersitzung vorgestellt werden.
Laut den Sitzungsankündigungen der Gemeinde soll diese Sitzung nun
am 10.05. um 19:00 Uhr stattfinden
Einziger Tagesordnungspunkt:
Ö2.: Bebauungsplan Nr. 80 - Gymnasium nördl. Ludwig-Bölkow-Straße - Festlegung Eckpunkte städtebaulicher Vertrag
Ich halte euch, wie üblich, auf dem Laufenden.
Nochmals vielen Dank für den zahlreichen Zuspruch und die Hilfsangebote von Euch!
Entgegen der Ankündigung von Frau Bogner in der letzten Sitzung des Gemeinderates am 25.04. wurden die Gutachten für die Bauleitplanung
nicht in Auftrag gegeben.
Das Verhaltensmuster, das seit der Zusage durch das Kultusministerium besteht, Zusagen nicht einzuhalten, scheint sich fortzusetzen.
Gut zu wissen:
Frau Bogner bzw. die Gemeinde hat sich seit 6 Wochen (Votum für Sauerlach Ost) nicht beim Eigentümer gemeldet. Sämtliche Beschlüsse oder Vorschläge wurden ohne Wissen oder Rücksprache mit dem Eigentümer gemacht.
Entgegen dem Beschluss vom Oktober 2022, als Basis für die Gebietsentwicklung die Pläne des Eigentümers zu verwenden, haben die Pläne mit denen des Eigentümers nichts mehr gemeinsam.
Bei allen Plänen ist das Gymnasium direkt neben der Wohnbebauung.
Folge: Ohne entsprechende Immissions- und Verkehrsgutachten kann eine Nutzungseinschränkung nicht ausgeschlossen werden.
Bezahlbarer Wohnraum ist nicht vorgesehen.
Folge: Ich glaube, das kann sich jeder denken. Bieten wir keinen Mehrwert für Menschen, die nicht genug verdienen, um sich die Mieten bei
uns leisten zu können (oder wollen), möchten diese Menschen hier auch nicht arbeiten.
Es soll ein großer Marktplatz mit zahlreichen (10+X) Geschäften entstehen.
Folge: Es wird voraussichtlich Konflikte mit den alteingesessenen Geschäften, die es oft eh schon schwer haben, geben. Deshalb hatte der Eigentümer ja nur ein Ärztehaus (Tagesklinik und Radiologie) geplant.
1. Im Wohngebiet sollen maximal 120 Wohneinheiten entstehen.
Diesem Antrag wurde mit 13:3 zugestimmt.
Die vorgesehene Dichte der Bebauung (GFZ) entspricht damit nur einem Bruchteil der vorhandenen Bebauung (Winterstraße, Wiesenring etc.). Dies widerspricht den Vorgaben des Planungsverbandes "Äußerer Wirtschaftsraum München Süd". Mit dem Beschluss reduziert sich der Bevölkerungszuwachs auf maximal 284 Menschen. Der von Herrn Weigl verwendete Faktor von 3,3 ist falsch (das sollte er auch wissen). Der Faktor für Sauerlach, ohne Einfamilienhäuser, beträgt maximal 2,37.
Vergleich: Würde man aus dem Gebiet einen Campingplatz machen, hätte jedes 1-Personen-Zelt einen Stellplatz mit ca. 130 Quadratmetern.
Vergleich 2: Das Bauprojekt am Posthof. Hier sind 28 Wohneinheiten auf 2000 Quadratmetern entstanden. Auf einem Gebiet, das 19-mal so groß ist, sollen nun nur 4-mal mehr Wohneinheiten entstehen?
Beschluss 11. Östlich des Gymnasiums sollen ca. 70.000 Quadratmeter Gewerbefläche entstehen. Die Nutzung wird eingeschränkt.
Die Gemeinde hat es in den letzten 15 Jahren nicht geschafft, die Gewerbesteuereinnahmen wesentlich zu steigern (und das waren die guten Jahre).
Das lag nicht an der mangelnden Gewerbefläche.
Ob mehr Gewerbefläche da hilft? ;-)
Keine Absprache/Kein Kontakt mit dem Eigentümer seit 6 Wochen. Die Ausfertigung eines städtebaulichen Vorvertrags wurde ohne Rücksprache beauftragt.
Die Forderung einer kostenlosen Überlassung eines Kindergartens, eines Sportlerheims sowie die kostenlose Übertragung der Grundstücksfläche für den Campus an die Gemeinde bleibt bestehen.
Fazit: Ist das der Versuch, das Projekt zum Scheitern zu bringen und dabei dem Grundstückseigentümer die Schuld dafür zuzuschieben?
Stand der Dinge:
Der städtebauliche Vorvertrag wurde durch den Rechtsanwalt Herrn Dr. Spieß auf Basis der Beschlüsse vom 10.05. ausgearbeitet und wird ohne Rücksprache
mit dem Eigentümer dessen Anwalt zugestellt.
Seit dem Beschluss für Sauerlach Ost hat die Gemeinde ohne eine Begründung zu nennen den Kontakt mit dem
Eigentümer abgebrochen. Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass es keinen Kontakt mit dem Eigentümer gab
und auch nicht mehr geben wird.
Die Gemeinde und der Gemeinderat wünschen, die Kommunikation ausschließlich über die Rechtsanwälte laufen zu lassen.
Dieses Verhalten ist unüblich.
Vorweg: Der Grundstückseigentümer wird im gesamten Vertragswerk als Vorhabenträger bezeichnet.
Für das Gymnasium und die damit verbundenen Sporteinrichtungen sind der Zweckverband und die Gemeinde die Vorhabenträger.
Das Gymnasium soll direkt an der Wohnbebauung am Wiesenring realisiert werden. Das Gymnasium kann, laut dem Beschlusspapier des Gemeinderates, das dem Vertrag beiliegt, bis zu 20 Meter an die Wohnbebauung heran gebaut werden.
Sporteinrichtungen
Der Vorhabenträger verpflichtet sich dazu, die Sportanlagen so zu errichten, dass baulich, organisatorisch und rechtlich eine Mitbenutzung durch die örtlichen Vereine gesichert ist.
Der Gemeinderat hat das Gymnasium und die damit verbundenen Sporteinrichtungen direkt an die Wohnbebauung (Wiesenring) verortet (ohne Immissionsschutz- oder Verkehrsgutachten).
Stellt sich die Frage, wie der Eigentümer sicherstellen soll, dass dort die Nutzung nicht gerichtlich, z. B. aufgrund einer Klage, eingeschränkt wird?
Bedenken diesbezüglich wurden dem Gemeinderat mehrfach kommuniziert.
Kosten
Der Eigentümer übernimmt sämtliche entstehenden und bereits entstanden Planungskosten und Aufwendungen.
Des Weiteren verpflichtet sich der Eigentümer, unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung das Planungsbüro GOERGENS MIKLAUTZ PARTNER GmbH mit der Erstellung sämtlicher Bebauungspläne zu beauftragen. Das Büro soll auch die gesamte Koordination des Bauleitplanverfahrens übernehmen.
Ebenfalls muss er die Kosten des gemeindlichen Anwalts (bezüglich des Gesamtprojekts) übernehmen.
Das Risiko, sollte die Bauleitplanung scheitern, trägt voll und ganz der Eigentümer.
Es wird, trotz zahlreicher Unwägbarkeiten, vom Eigentümer verlangt, dass er einen Blankoscheck für die Bauleitplanung ausstellt.
Die entstehenden Kosten für die detaillierten Vorhaben- und Erschließungspläne, die der Eigentümer
innerhalb von 6 Monaten vorlegen muss, liegen vermutlich bei mehreren Millionen. Sollte das Projekt aus irgendeinem Grund,
z. B. den noch zu verhandelnden Punkten oder einem neuen Alternativstandort scheitern, bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen.
Erklärung: Das zu beauftragende Büro ist meines Wissens nach das Büro, das von der Gemeinde für zahlreiche Projekte engagiert wird.
Der Vorhabenträger hat noch nie mit diesem Planungsbüro zusammengearbeitet.
Kindergarten
Geplant ist eine Kinderbetreuungseinrichtung, die der Vorhabenträger errichtet und einem Träger (ausgenommen die Nebenkosten) kostenfrei vermietet.
Das bedeutet, so wie ich das verstehe, dass der Vorhabenträger nach dem kostenlosen Bau auch sämtliche in Zukunft anfallenden Wartungs- und Instandhaltungskosten übernehmen muss - auf unbestimmte Zeit.
Der Eigentümer muss anteilige Folgekosten für sonstige, insbesondere soziale, Infrastruktur (Kinderbetreuung: Kindergarten, Kinderkrippe, Hort, Grundschule) übernehmen.
Es ist hier nicht einmal ansatzweise definiert, woran genau der Eigentümer sich weiterführend beteiligen muss.
Städtebauliche Bindungen zur Sicherung der Umsetzung eines Mobilitätskonzepts, einer nachhaltigen Energieversorgung und einer möglichst klimaschonenden Umsetzung des Baugebiets usw.
Es existiert meinen Informationen nach derzeit kein Verkehrskonzept. Auch was eine klimaschonende Umsetzung des Baugebietes genau bedeutet, wird nicht ausgeführt.
Punkt 1, Feststellung:
Die Entwicklung des Schulstandortes sowie die Entwicklung des Gewerbegebietes sind gemeindliche Planungsvorhaben.
Insofern betrachtet sich der Eigentümer diesbezüglich nicht als Vorhabenträger.
Der Eigentümer steht dem Vorhaben grundsätzlich nach wie vor wohlwollend gegenüber.
Er erklärt sich auch bereit, das Gymnasium zu errichten und dem Zweckverband zu vermieten (Mietkauf, PPP-Modell).
Es mag manchen komisch vorkommen, dass es hier um den "Vorhabenträger" geht.
Zur Erklärung: Der Vorhabenträger ist der Initiator eines Projektes. Er organisiert und schafft die Voraussetzungen für das Baurecht.
Die Mietkauf-Lösung (PPP-Modell) soll eine Hilfestellung des Eigentümers darstellen, um das Gesamtprojekt für die Gemeinde realisierbar zu machen,
da die Finanzlage der Gemeinde in einem schwierigen Zustand ist.
Selbstverständlich könnte die Gemeinde/ Zweckverband das Gymnasium auch eigenständig errichten.
Punkt 2, Rechtssicherheit:
Die von der Gemeinde geplante Realisierung muss rechtlich sicher umsetzbar und die Nutzungen miteinander vereinbar sein.
Der Eigentümer kann die rechtliche und organisatorische Nutzung, insbesondere die außerschulische Nutzung in den Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen,
wie im Vertrag gefordert, nicht garantieren.
Der Eigentümer kann an dieser Stelle keine rechtliche Zusicherung leisten, da kein Immissionsschutzgutachten vorliegt. Es könnten dabei Grenzwerte (Licht und Lärm) überschritten werden, was zu einer erfolgreichen Klage auf Nutzungseinschränkungen der Anwohner führen könnte.
Prunkt 3. und 4. Gesicherte Planungen, Bewertung
Aufgrund der zahlreichen Unwägbarkeiten und den fehlenden Fachgutachten wird das Gesamtvorhaben unter den beschlossenen Eckpunkten des
Gemeinderates als nicht rechtssicher bewertet. Insbesondere der vermeidbare Immissionskonflikt zwischen Wohnen und Schule wird
als nicht tragfähig angesehen.
Die Planungen von Frau Prof. Gebhard (Vorschlag des Eigentümers) basieren auf Gutachten und Expertisen von professionellen
Schulplanern, Ingenieurbüros und Architekten.
Der Eigentümer ist davon überzeugt, dass sein Vorschlag alle wichtigen Fragen (Immissionen, Verkehr etc.) optimal löst. Zu dieser Erkenntnis
ist er gekommen, weil drei professionelle Schulplaner, Gutachter und Städtebauplaner einstimmig dies so geraten haben.
Die Erkenntnis aus den Gesprächen war, dass ein Standort 20 Meter neben der Wohnbebauung unweigerlich zu Konflikten führen wird.
Auch der Gemeinderat hat letztes Jahr in mehreren Sitzungen diese Erkenntnis so geteilt.
5. Fazit des Eigentümers
Sollte absehbar sein, dass das Bebauungsplanverfahren erfolgreich zu Ende gebracht wird,
ist der Eigentümer natürlich bereit, sich anteilig an den Kosten - auch für solche, die bereits
zu diesem Zeitpunkt entstanden sind - zu beteiligen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies aber nicht denkbar..
Soll heißen: Der Eigentümer ist gerne bereit, sich an den entsprechenden Kosten zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen, jedoch nur, wenn Rechtssicherheit besteht.
Konnexitätsmittel
Im März habe ich ja schon berichtet, dass bei weiteren Verzögerungen die Konnexitätsmittel in
Gefahr sind. Durch die weiteren Verzögerungen, meiner Meinung nach vor allem durch das gemeinsame
Agieren von Frau Bogner, UBV und Grünen, sind mehrere Millionen an Konnexitätsmitteln nun endgültig weg.
Der fehlende Betrag in Millionenhöhe muss nun von den Gemeinden des Zweckverbandes bezahlt werden (Sauerlach ca. 50%).
Übergangsweise Unterbringung der Schüler
In der Zweckverbandssitzung wurde ebenfalls festgestellt, dass Sauerlach seine Zusage,
die Schule halbwegs pünktlich (2026/27) fertigzustellen, nicht einhalten wird. Bis das
Gymnasium bezugsfertig ist, müssen die Schüler alternativ untergebracht werden (Container?).
Das ist sehr teuer und kostet vermutlich mehrere Millionen.
Über mögliche Alternativen ohne ein Gymnasium in Sauerlach wird bereits diskutiert.
Zahlen werden wir natürlich trotzdem - und das nicht zu knapp.
Allerdings werden wir dann nicht in den Genuss der sportlichen und kulturellen Einrichtungen
kommen, die ein Gymnasium mit sich bringt.
Gutachten
In der nicht öffentlichen Sitzung vor den Sommerferien hat der Gemeinderat Frau Bogner beauftragt, Gutachten (Umwelt, Licht/Lärm, Verkehr)
für den Vorschlag der Gemeinde in Auftrag zu geben, um die außerschulische Nutzung auch direkt neben der bestehenden Wohnbebauung zu überprüfen.
Laut Frau Bogner und Frau Schaffert wurden die Gutachten in Auftrag gegeben.
Mit einem Ergebnis ist bis Ende des Jahres zu rechnen.
Letter of intent
Laut Frau Bogner kommt es zeitnah zur Unterschrift einer Absichtserklärung aller Partner, das Gymnasium zu realisieren
(Gemeinde, Gemeinderat, Eigentümer). Dieser sogenannte Letter of Intent liegt der Gemeinde im Entwurf vom Eigentümer seit Juli vor.
Dass der LOI unterschrieben werden soll, wurde vom Gemeinderat bereits Anfang September beschlossen.
Bringt uns das voran?
In der Sache? Nein. Ein LOI ist rechtlich nicht bindend,
aber es räumt endlich mit den Gerüchten auf, die irgendwer in Umlauf gebracht hat,
der Eigentümer wäre an der Realisierung nicht mehr interessiert (gestiegene Baukosten für das
Sportlerheim, Kindergarten, bezahlbarer Wohnraum, sonstige Benefits für Sauerlach).
Abgesehen davon stehen im LOI nur der Vorschlag der Gemeinde
und der Vorschlag des Eigentümers zur Debatte.
Ein LOI steht eigentlich am Anfang des Prozesses, noch vor Planungsbeginn.
Verhandlungen/Gespräche über ein Alternativgrundstück im Westen
Mir wurde zugetragen, dass Frau Bogner Gespräche mit dem Eigentümer eines weiteren Grundstücks führt (ähnlich wie beim Nord-Gebiet). Es handelt sich um ein Grundstück am Stauchardinger Weg.
Frau Bogner versicherte, dass sie zwar mit dem Eigentümer gesprochen hat, das Thema Gymnasium aber eher beiläufig von ihr angesprochen wurde. Es wurden und werden, so versicherte sie, keine konkreten Verhandlungen für ein Alternativgrundstück geführt oder danach gesucht. Weder dort, noch woanders.
Immissionsschutzgutachten
Um festzustellen, ob das Gymnasium so nah an der bestehenden Wohnbebauung zu Nutzungseinschränkungen führen kann, wurde von der Gemeinde ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses "Kurzgutachten", wie sich nun herausstellte, soll im Dezember vorgestellt werden.
Hoffentlich im öffentlichen Teil der Sitzung.
Zur Erinnerung: Kann im Kurzgutachten vom Gutachterbüro Müller BBM nicht rechtssicher ausgeschlossen werden, dass es zu Nutzungseinschränkungen kommen kann, ist der Standort neben der Wohnbebauung nicht praktikabel, denn dann könnten unsere Vereine die Sportanlagen womöglich nicht entsprechend nutzen. Sowohl Immissionen (Licht und Lärm) des großen Sportplatzes, der 3-fach-Turnhalle und des Gymnasiums im Allgemeinen (z.B. für Veranstaltungen für Kunst und Kultur) als auch die korrespondierende Verkehrsbelastung spielen hier eine Rolle.
Der Eigentümer hat unmissverständlich klargestellt, dass die gesicherte und umfassende Nutzung durch die Vereine und Veranstalter eine Grundvoraussetzung für den Bau des Gymnasiums und des Sportlerheims ist. Er möchte die Belastung für die Anwohner auf ein absolutes Minimum reduzieren.
Letter of intent
Der Letter of intent wurde vergangenen Donnerstag von beiden Parteien unterschrieben. Sowohl die Gemeinde als auch der Eigentümer bekunden damit ihre feste Absicht das Gymnasium zu realisieren.
Frau Bogner versicherte in der Sitzung, dass es in Sauerlach ganz sicher ein Gymnasium geben wird.
Ein weiteres Jahr ist verstrichen, ohne dass etwas vorangegangen wäre. Das Nordgebiet, die Verlagerung der Kommunikation mit dem Eigentümer auf Anwaltsebene, der nicht unterzeichenbare städtebauliche Vertrag und nun ein Immissionsschutzgutachten, das noch nicht vorliegt.
Rückblickend auf das Verhalten, das seit der Genehmigung des Gymnasiums seitens von Frau Bogner an den Tag gelegt wird, kann man meiner Meinung nach nur von einer Verzögerungs- und Blockadetaktik ausgehen.
Dabei werden von Frau Bogner und "ihrem Gefolge im Gemeinderat" zahlreiche Nachteile in Kauf genommen. Unter anderem:
Wie ist das möglich?
Frau Bogner hält zusammen mit der UBV (vor allem Zimmermann, Lederer, von Borries, Berthold, Maier) und den Grünen (Büsch, Horn, Haas, Spinnler) die Mehrheit im Gemeinderat. Wie auch bei vielen anderen Projekten kann diese Mehrheit ein effektives und ergebnisorientiertes Vorankommen verhindern.
Das Immissionsgutachten ist laut Herrn Zimmermann (UBV), der stellvertretend für Frau Bogner die Sitzung leitete, noch nicht da. Ob es in der Januar-Sitzung vorgestellt wird, ließ er offen.
Letzten Dienstag wurde in der Gemeinderatssitzung die immissionsschutztechnische Untersuchung für den Gymnasiumsstandort neben der Wohnbebauung vorgestellt.
Von Frau Bogner wurde, obwohl alle immissionstechnischen Aspekte (Licht und Lärm) in Auftrag gegeben werden sollten, nur die schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben.
Von der ausführenden Firma, Müller-BBM, war kein Gutachter zugegen. Das Gutachten wurde von Herrn Weigl von Georgens Miklautz, dem Architekten der Gemeinde, vorgestellt.
Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung:
Die außerschulische Nutzung wäre mit erheblichen Einschränkungen verbunden.
Wer das Gutachten einsehen möchte, kann sich gerne an mich wenden.
Emissionen, die der Schulbetrieb mit sich bringt, wurden nicht untersucht.
Alle diese Probleme könnten vermieden werden, würde das Gymnasium am vom Eigentümer vor 3 Jahren vorgeschlagenen Standort gebaut. Selbst wenn es hier zu Problemen käme, müsste der Eigentümer diese beheben, da er im städtebaulichen Vertrag eine außerschulische Nutzung garantieren könnte. Die Schularchitekten des Eigentümers haben bereits damals den Gemeinderat auf die Thematik hingewiesen.
In den letzten zwei Monaten gab es, wie vom Gemeinderat am 23.01. beschlossen, zwei gemeinsame Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Eigentümer.
Herr Weigl, der Architekt der Gemeinde von Goergens Miklautz Partner GmbB, hat daraufhin einen neuen Entwurf vorgestellt, der die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung und den Wunsch nach einer unbeschränkten außerschulischen Nutzung berücksichtigt.
In den beiden Fraktionssprechersitzungen mit dem Eigentümer kamen keine wesentlichen Einwände von den Fraktionssprechern. Überraschenderweise entgleiste dann am Dienstag der Fraktionssprecher der Grünen und äußerte heftigsten Widerstand gegen die Verschiebung des Gymnasiums nach Osten (Hörensagen)?!
DAS GYMNASIUM KOMMT
konnte man letztens dem Briefkasten entnehmen.
Seit dem letzten Newsletter gab es eine Bürgerversammlung,
eine Zweckverbandssitzung, eine Gemeinderatssitzung und ein Gespräch mit dem Eigentümer.
Fakt: Aufgrund der Beschlüsse des Gemeinderats und dem Agieren der
Gemeinde war die Realisierung des Gymnasiums noch nie weiter entfernt als im Moment.
Das Gymnasium in Sauerlach ist aktuell mit Bürgermeisterin Bogner nicht umsetzbar.
Der Eigentümer hat die Kooperation mit der Gemeinde beendet.
vielen Dank für die zahlreichen Anfragen zum Thema Gymnasium in den vergangenen Monaten.
Leider konnte ich bislang keine nennenswerten Informationen weitergeben, da es seit fast einem Jahr nichts Neues gibt.
Anfragen an Frau Bogner, sei es in Bürgerversammlungen oder Gemeinderatssitzungen (öffentlich wie nichtöffentlich), wurden stets gleich beantwortet:
Es gibt aktuell nichts Neues zu berichten.
Auch aktuell kann ich lediglich mit Informationen aus zweiter Hand dienen.
Mein Versuch, mit einem der alternativen Grundstückseigentümer für einen Austausch in Kontakt zu treten,
um Informationen aus erster Hand zu erhalten, scheiterte leider zum damaligen Zeitpunkt.
Gestern, am Ende einer Sondersitzung des Gemeinderates zum Thema Gewerbeentwicklung, machte Frau Bogner eine Ankündigung.
Sie habe ein Grundstück für das Gymnasium gefunden und mit den Eigentümern bestehe Einigkeit, dort das Gymnasium und
Wohnbebauung zu realisieren.
Der Gemeinderat verwehrte mir mehrheitlich eine diesbezügliche Nachfrage (9:10 soweit ich weiß).
Thema:
„Zu riskant“: Grundstückseigentümer lehnt Vorvertrag für Gymnasium Sauerlach ab.
Aus dem Münchner Merkur vom 07.08.2023.
Link zur Quelle
Weitere Quellen: Städtebaulicher Vorvertrag.
„Diesen Umstand betrachten wir als rechtsunsicher, das heißt, wir können so nah neben der bestehenden Wohnbebauung eine Nutzung durch die örtlichen Vereine nicht zusichern.“
Aus dem Vertrag:
Der Vorhabenträger sagt zu, die Sporteinrichtungen so zu errichten, dass baulich, organisatorisch und rechtlich auch eine Mitnutzung
durch Vereine mit einem eigenen Vereinsheim mit Jugendzentrum sichergestellt ist.
Hinweis: Weitere Passagen oder Anmerkungen, die das relativieren gibt es nicht.
Das bedeutet nicht weniger, als Herr Widmann sogar auf organisatorischer Ebene sicherstellen
soll, dass die Sportanlagen umfassend für die Vereine nutzbar sind.
Da Herr Widmann nicht der Vorhabenträger, sondern lediglich der Bauherr für das Gymnasium ist, kann er das nicht zusichern.
Aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung (20 Meter) ist mit Immissionen (Flutlicht und Lärm) insbesondere auch an Sonn- und Feiertagen zu rechnen.
Die Anwohner werden unnötig belastet und könnten sich erfolgreich gegen diese Nutzung (z.B. zu bestimmten Zeiten)
durch die Vereine zur Wehr setzen.
Laut Vertragsentwurf müsste die Widmann Grundstücksverwaltung GbR, so ihre Befürchtung, „in Vorleistung für Kosten der Bauleitplanung in Millionenhöhe ohne Sicherheiten gehen.
Aus dem Vertrag:
1. Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit den städtebaulichen Maßnahmen:
Der Vorhabenträger trägt die entstandenen und entstehenden Kosten und Aufwendungen sämtlicher für die
städtebauliche Entwicklung des Plangebiets notwendiger Planungen, Planfertigungen, Untersuchungen, Fachgutachten
und sonstiger für die Bauleitplanung notwendiger Beauftragungen (insgesamt „Planungskosten“ genannt).
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, unverzüglich nach Unterzeichnung vorstehender Vereinbarung das
Planungsbüro GOERGENS MIKLAUTZ PARTNER GmbB mit der Erstellung der Bebauungspläne zu beauftragen, um die
Durchführung des Planungsverfahrens zeitnah sicherstellen zu können.
Das Büro wird auch die gesamte Koordination des Bauleitplanverfahrens übernehmen.
Aus dem Vertrag:
Das Risiko, dass im Falle des Scheiterns der Bauleitplanung die damit verbundenen Kosten umsonst
aufgewendet werden bzw. bereits aufgewandt wurden, trägt ausschließlich der Vorhabenträger.
Weitere Passage aus dem Vertrag:
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, den/die zur Durchführung des
Bebauungsplanverfahrens erforderlichen Vorhaben- und Erschließungspläne bis
spätestens 6 Monate nach Unterzeichnung dieses Vertrages vorzulegen.
Über den Konkretisierungsgrad des Vorhaben- und Erschließungsplans werden
sich die Vertragsparteien gesondert verständigen.
Hinweis: Weitere Passagen oder Anmerkungen, die das relativieren gibt es nicht.
Bezüglich des Gymnasiums ist Herr Widmann nicht der Vorhabenträger, sondern der Bauherr im PPP-Modell.
Wäre er Vorhabenträger würde das voraussetzen, dass er 2018 zur Gemeinde gegangen ist und gesagt hat:
Ich würde dort gerne ein (Privat-)Gymnasium in Eigenleistung bauen - sind Sie damit einverstanden?
Wie wir alle wissen, ist das nicht passiert...
Hier müsste der Eigentümer voll ins Risiko gehen. Die Vorhaben- und Erschließungspläne gehen in die Millionen. Auch wenn der „Konkretisierungsgrad“ noch nicht festgelegt ist, hier kann die Gemeinde dann eine beliebige Tiefe verlangen - denn, wenn das Projekt scheitert, entstehen ja nur die hohen Kosten für den Eigentümer.
Es könnte also jederzeit wieder ein Alternativstandort ausgewählt oder das gesamte Projekt zum Scheitern gebracht werden, so seine Befürchtungen. In der Tat soll dem Vernehmen nach, bei Teilen des Gemeinderates das Thema „Alternativstandort“ noch nicht vom Tisch sein.
Herr Widmann hat keinen Einfluss auf das Planungsverfahren von der Gemeinde. Sie können jederzeit ohne die Angabe von Gründen einen Alternativstandort wählen oder das Projekt beenden.
Mal ehrlich. Wieder ein Alternativstandort? Wen wundert es da, dass der Eigentümer nicht ins Risiko gehen möchte?
Ich frage mich, wer aus dem Gemeinderat oder der Gemeinde nach einem Alternativstandort sucht?
Bürgermeisterin Barbara Bogner (UBV) hat die Ablehnung des Vorvertrags überrascht, wie sie dem Münchner Merkur gegenüber schriftlich erklärt. Zumal man ihr versichert habe, dass es sich bei „bei der vorgelegten Vereinbarung um eine typische Grundvereinbarung handelt, die nichts Überraschendes enthält“, wie Widmanns Rechtsanwalt Herbert Kaltenegger laut Gemeindevertreter Rechtsanwalt Gerhard Spieß versichert haben soll.
Viele städtebaulichen Verträge inkl. der Vorverträge und Vereinbarungen sind öffentlich einsehbar. Ich konnte keinen finden, bei dem ein Architekturbüro vorgeschrieben wird, mit dem der Bauherr noch nie zusammengearbeitet hat. Ich konnte auch keinen finden, bei dem der vorgeschriebenen Planung keine Fachgutachten zugrunde liegen. Weder gibt es Gutachten zwecks Immissionen (Licht, Lärm), noch Fachbeiträge von Experten (Schulplanern) auch kein Verkehrskonzept, keine halbwegs genauen Zeichnungen. Ich konnte ebenfalls keinen Vertrag finden, indem so viele Unwägbarkeiten (noch zu verhandeln) existieren, der Eigentümer aber bereits voll ins Kostenrisiko gehen muss.
Herr Kaltenegger hat dies definitiv nicht gesagt. Ob Herr Spieß, dass Frau Bogner so gesagt hat, bezweifle ich.
Wer von uns würde einen solchen Vertrag unterschreiben?
„Ich komme auf Sie zu, wenn sich Herr Kollege Kaltenegger gemeldet hat. Dann wird sich auch zeigen, ob wir noch einen gemeinsamen Abstimmungstermin zum Vertrag benötigen oder wir dies im kleinen Austausch per E-Mail hinbekommen“, schrieb Spieß an Bogner.
Das klingt, als wäre der Vertrag im gemeinsamen Einvernehmen von Herrn Spieß, Herrn Kaltenegger, Herrn Widmann und Frau Bogner gemeinsam vorverhandelt worden. Anschließend wurde Herr Spieß mit der Ausarbeitung betraut, und man müsse nun nur noch die Feinheiten klären.
Fakt ist: Der Vertrag wurde vollkommen einseitig von Frau Bogner und Herrn Spieß ausgearbeitet und dem Eigentümer vorgelegt.
Eine vorherige Absprache der Vertragspunkte gab es nicht. Das war auch seitens der Gemeinde und des Gemeinderates so gewünscht.
(News vom 25.05.).
Wie kann man davon ausgehen, dass ein so einseitig ausgearbeiteter Vertrag, bei dem es um mehrere Zehnmillionen geht,
einfach so unterschrieben wird? Vor allem, da im Vorfeld keinen ernsthaften Vorverhandlungen stattgefunden haben?
Der Vertrag ist meiner Meinung nach eher eine Provokation.
Was die Kosten für das Bauprojekt anbelangt, hat Johann Widmann den Eindruck, „dass die Gemeinde viele Risiken und Kosten auf uns abwälzen möchte.
Aus dem Vertrag:
Der Vorhabenträger trägt die entstandenen und entstehenden Kosten und Aufwendungen sämtlicher für die städtebauliche
Entwicklung des Plangebiets notwendiger Planungen, Planfertigun-gen, Untersuchungen, Fachgutachten
und sonstiger für die Bauleitplanung notwendiger Beauftragungen (insgesamt „Planungskosten“ genannt).
Aus dem Vertrag:
Das Risiko, dass im Falle des Scheiterns der Bauleitplanung die damit verbundenen Kosten
umsonst aufgewendet werden bzw. bereits aufgewandt wurden, trägt ausschließlich der Vorhabenträger.
Aus dem Vertrag:
Dem Vorhabenträger ist bekannt, dass für die bauleitplanerische Entwicklung städtebauliche
Vereinbarungen zur Sicherung der städtebaulichen Ziele und auch eine rechtliche Beratung zur
Durchführung der Bauleitplanverfahren erforderlich ist. Hierfür wird sich die Gemeinde
anwaltlich beraten und vertreten lassen. Dies gilt auch für die Rechtsfragen, die den Bebauungsplan betreffen.
Die der Gemeinde entstehenden Kosten der anwaltlichen Beratung gehören somit zu den Kosten im Zusammenhang mit den städtebaulichen Maßnahmen.
Der Vorhabenträger erstattet deshalb der Gemeinde die Kosten der Rechtsberatung durch...
Aus dem Vertrag:
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, unverzüglich nach Unterzeichnung vorstehender Vereinbarung das Planungsbüro GOERGENS MIKLAUTZ PARTNER GmbB mit der Erstellung der Bebauungspläne zu beauftragen, um die Durchführung des Planungsverfahrens zeitnah sicherstellen zu können. Das Büro wird auch die gesamte Koordination des Bauleitplanverfahrens übernehmen.
Hinweis: Dem Eigentümer liegen keine Kostenvoranschläge oder Kostenschätzungen seitens GOERGENS MIKLAUTZ PARTNER GmbB
vor.
Die Kosten, die die Gemeinde trägt:
Die Kosten der von der Gemeinde beauftragten Projektsteuerung zur Realisierung des Gymnasiums trägt die Gemeinde selbst.
Hinweis: Weitere Passagen oder Anmerkungen, die das relativieren gibt es nicht.
Letzteres, also die Projektsteuerung, muss die Gemeinde ohnehin übernehmen. Bei erfolgreichem Abschluss übernimmt Herr Widmann die Kosten.
Kosten abwälzen? „Das ist überhaupt nicht wahr“, widerspricht Barbara Bogner. Es handele sich um eine typische Grundvereinbarung. „Auch unsere Bauamtsleitung wird Ihnen bestätigen, dass solche Vereinbarungen nichts Besonderes sind und, um ein Verfahren zu beginnen, durchaus üblich sind.“
Unsere Bauamtsleitung ist Frau Schaffert. Sie arbeitet, wie alle in der Gemeinde, für Frau Bogner und ist weisungsgebunden. Ein solches Projekt hat Frau Schaffert meines Wissens noch nie betreut. Abgesehen davon ist Frau Schaffert keine Juristin die sich tagtäglich mit Städtebaulichen Verträgen beschäftigt.
Auch der Investor und Grundeigentümer habe im Vorfeld („vor einer Unterschrift“) stets seine Übernahme von „Gutachten/Erschließung/Übernahme von Nachfolgelasten mündlich und unter Zeugen immer wieder bestätigt“.
Das hat der Eigentümer versichert. Allerdings nur, wenn das Projekt für beide Seiten auf rechtssicheren Füßen steht
und klar ist, dass es realisiert wird.
Er wird keinen Blankocheck für die Gemeinde ausstellen.
Es muss vorher klar sein das für beide Seiten Rechtssicherheit besteht.
Das versteht sich von selbst, oder?
Dass Gemeinde und Zweckverband „anteilig diese Kosten für Planung und Bau des Gymnasiums übernehmen – falls nicht im Investorenmodell gebaut – ist klar.“
Die Kosten für die Planung und den Bau werden ohnehin von der Gemeinde, dem Zweckverband und dem Freistaat übernommen.
Das PPP-Modell dient nur dazu, dass Herr Widmann in Vorleistung geht und das Ganze finanziert.
Anschließend wird es per Mietkauf abbezahlt.
Dass es hier zu einem Risiko kommt, ist nicht vorgesehen.
Die Alternative ist, die Gemeinde kauft den Grund bezahlt die komplette Erschließung und Planung selbst,
der Bau wird dann anteilig vom Freistaat und den Gemeinden finanziert, die ihre Schüler auf das Gymnasium schicken.
Da unsere Gemeinde spätestens nach dem Betrag, den sie für die Realschule in der Gemeinde Oberhaching bezahlen muss,
keinen Spielraum mehr hat wird Sie sich das Gymnasium in Sauerlach meiner Meinung nach niemals leisten können (in Eigenleistung).
Um das Projekt grundsätzlich realisieren zu können hat Herr Widmann seine Hilfe mit
dem PPP-Modell angeboten, was von der Gemeinde sehr dankbar angenommen wurde. Er verweißt immer darauf,
dass er die Fläche für das Gymnasium der Gemeinde zum üblichen Preis (vgl. Oberhaching, Hohenbrunn, Putzbrunn) verkaufen würde.
Daher sieht er sich auch nicht als Vorhabenträger.
Auf der Gemeinderatssitzung am morgigen Dienstag steht auf Antrag der CSU das Thema „Bebauungsplan Gymnasium“ auf der Tagesordnung. Allerdings erstmal nur im nichtöffentlichen Teil, nachdem ein kurzfristig angesetztes Fraktionssprechertreffen am 27. Juli mit Gemeinde-Anwalt und Bauamtsleitung „neue Erkenntnisse gebracht“ haben soll.
Nicht öffentlich - wie üblich.
Ich bin gespannt, was es mit den neuen Erkenntnissen auf sich hat.